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InReha

Rehamanagement nach Verkehrsunfällen.

Bei schweren Personenschäden steuern wir die Rehabilitation der Geschädigten vor Ort, neutral und auch dann, wenn sie anwaltlich vertreten sind. Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Berichte, die den Verlauf der Rehabilitation nachvollziehbar machen.

  • 48 hbis zum Erstkontakt nach Beauftragung
  • 2001Rehamanagement nach Personenschäden seit
  • 16Bundesländer mit Case Managern vor Ort
  • >2000Begleitungen zurück in Alltag und Beruf

Warum Rehamanagement im Haftpflichtschaden

Eine Case Managerin erklärt am Esstisch einer hellen Wohnung einem Paar den Rehabilitationsplan; der Mann trägt eine Knieorthese, seine Unterarmstützen lehnen am Tisch.
Erstbesuch am Wohnort nach einem VerkehrsunfallSymbolbild, KI-generiert
  • Besseres Regulierungsklima

    Geschädigte erleben einen neutralen Case Manager als Unterstützung, nicht als Kontrolle. Das fördert die Zusammenarbeit und verringert Konflikte im Regulierungsprozess.
  • Anwaltlich vertretene Geschädigte

    Logo des Deutschen Anwaltvereins
    Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein erkennt InReha als unabhängigen Rehabilitationsdienst an. Viele Anwälte begrüßen die Zusammenarbeit, weil sie den Genesungsverlauf ihrer Mandanten unterstützt.
    Informationen für Anwältinnen und Anwälte
  • Früh eingebunden, mehr steuerbar

    Je früher wir eingebunden werden, desto mehr lässt sich steuern. Besonders wirksam ist das, wenn ein hoher Schadenaufwand absehbar ist; auch bei kleineren Schäden kann frühe Steuerung Folgekosten vermeiden, etwa durch eine vermiedene Chronifizierung oder Erwerbsminderung.
  • Neutral nach Code of Conduct

    Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Rehabilitation, unabhängig von Regulierungsinteressen. Diese Neutralität ist die Grundlage für das Vertrauen aller Beteiligten.

Von der Beauftragung bis zum Abschlussbericht

  1. Schritt 1: Beauftragung

    per E-Mail oder Telefon

    Sie übergeben den Fall ohne aufwendige Formalitäten und erhalten eine Auftragsbestätigung.

  2. Schritt 2: Erstkontakt

    binnen 48 Stunden

    Der Case Manager meldet sich bei der geschädigten Person und erfasst die Situation vor Ort.

  3. Schritt 3: Erstbericht

    nach dem ersten Besuch

    Sie erhalten die Ziele der Rehabilitation und einen Maßnahmenplan.

  4. Schritt 4: Begleitung

    bis zum Abschluss

    Statusberichte in den vereinbarten Abständen, zum Schluss ein Abschlussbericht mit Ergebnis.

Was wir übernehmen

Medizinisch, beruflich und sozial: alles, was die Rehabilitation der geschädigten Person voranbringt.

Medizinische Rehabilitation

  • Koordination aller medizinischen Maßnahmen
  • Vermittlung an spezialisierte Fachärzte
  • Steuerung von Physio- und Ergotherapie
  • Auswertung von Arztberichten und Gutachten für den Maßnahmenplan
  • Hilfsmittelversorgung

Beruf und Soziales

  • Planung der beruflichen Wiedereingliederung
  • Arbeitsmarktprognosen
  • Soziale Beratung und Unterstützung
  • Einbindung der Sozialversicherungsträger

Pflege und Wohnen

  • Bedarfsklärung und Pflegegradmanagement
  • Auswahl, Koordination und Qualitätsprüfung von Pflegediensten
  • Wohnraumanpassung

Für Sie als Auftraggeber

  • Ein fester Case Manager je Fall, direkt erreichbar
  • Ein fester Ansprechpartner in der InReha-Zentrale
  • Kommunikation mit allen Beteiligten
  • Abrechnung auf Stundenbasis, nachvollziehbar dokumentiert

Was Schadenregulierer fragen

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich Rehamanagement?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Besonders wirksam ist Rehamanagement, wenn ein hoher Schadenaufwand absehbar ist: bei schweren Verletzungen, langer Arbeitsunfähigkeit oder unklarer beruflicher Zukunft. Auch bei kleineren Schäden kann frühe Steuerung Folgekosten vermeiden. Schildern Sie uns den Fall, wir sagen Ihnen offen, ob es sich lohnt.

Wie wirkt sich Rehamanagement auf das Regulierungsklima aus?

In der Regel positiv. Ein neutraler Case Manager wird als Unterstützung wahrgenommen, nicht als Kontrollinstanz. Das verbessert die Kooperationsbereitschaft und verringert Konflikte.

Kann InReha bei anwaltlich vertretenen Geschädigten eingesetzt werden?

Ja. Wir arbeiten unabhängig und im Interesse der bestmöglichen Rehabilitation. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV erkennt InReha als unabhängigen Rehabilitationsdienst an.

Wie erfolgt die Beauftragung?

Per E-Mail oder Telefon, ohne aufwendige Formalitäten. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung, und innerhalb von 48 Stunden stellt der Case Manager den Erstkontakt zur geschädigten Person her.

Welche Berichte erhalte ich und wann?

Einen Erstbericht mit Zielen und Maßnahmenplan nach dem ersten Besuch, Statusberichte in den von Ihnen gewünschten Abständen und einen Abschlussbericht mit vollständiger Dokumentation.

Wie geht InReha mit den Daten der Geschädigten um?

Alle Mitarbeitenden sind auf die DSGVO verpflichtet und kommunizieren verschlüsselt. Daten werden nur zweckgebunden verarbeitet und nur an die am Fall beteiligten Stellen weitergegeben.

Eine Case Managerin mit dunklen Locken und dunkelgrünem Blazer schaut der Betrachterin oder dem Betrachter ruhig und aufmerksam entgegen.
Symbolbild, KI-generiert

Sprechen Sie mit uns

Beschreiben Sie uns den Fall kurz am Telefon. Wir sagen Ihnen offen, ob Rehamanagement sinnvoll ist.

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Erreichen Sie uns nicht, rufen wir innerhalb von 48 Stunden zurück.