Für Anwältinnen und Anwälte
Unabhängige Rehabilitationsbegleitung für Ihre Mandanten.
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen Fragen: Wie geht es weiter? Wer hilft bei medizinischer Versorgung, Rückkehr in Beruf und Alltag? Als Anwältin oder Anwalt vertreten Sie rechtlich. Wir unterstützen menschlich, medizinisch und organisatorisch: neutral, freiwillig und für Ihre Mandanten kostenfrei.
- 0 €Kosten für Ihre Mandanten, die Teilnahme ist freiwillig
- 48 hbis zum Erstkontakt nach Beauftragung
- 2001Rehamanagement nach Personenschäden seit
- >2000Begleitungen zurück in Alltag und Beruf

Ihre Vorteile als Anwältin oder Anwalt
Effizientere Regulierung
Unsere Berichte schaffen Transparenz über den Verlauf der Rehabilitation und fördern Einigungen.Weniger Aufwand für Sie
Wir klären Pflegebedarf, Therapien, Wohnumbau, Umschulung und was sonst für die Rehabilitation nötig ist.Über 20 Jahre Erfahrung
Seit 2001 begleiten wir Menschen nach Unfällen, bundesweit und mit einem Netzwerk aus Fachleuten.Keine Kosten für Mandanten
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
So profitieren Ihre Mandanten

Eine persönliche, neutrale Ansprechperson
Für alle Fragen der Rehabilitation. Sie kommt zu Ihrem Mandanten nach Hause, in die Klinik oder an einen anderen Ort, den er wählt.Hilfe bei Leistungen und Anträgen
Leistungen der Sozialversicherungsträger, Umschulung, Arbeitsplatzanpassung: Wir wissen, was beantragt werden kann und wie.Koordination aller Maßnahmen
Zur Genesung und zur Rückkehr in den Beruf, fachlich und menschlich. Der Maßnahmenplan entsteht gemeinsam mit Ihrem Mandanten.Jederzeit freiwillig
Ihr Mandant entscheidet, ob und wie lange er teilnimmt. Die Kosten übernimmt der Haftpflichtversicherer.Informationen für Betroffene, zum Weitergeben
Unsere Leistungen
Sie vertreten rechtlich. Wir unterstützen menschlich, medizinisch und organisatorisch.
Medizinische Versorgung
- Individueller Therapieplan in Abstimmung mit Ärzten und Therapeuten
- Ärztliche Zweitmeinung, wenn die Behandlung nicht vorankommt
- Auswahl passender stationärer oder ambulanter Behandlungsangebote
- Unterstützung bei Anträgen auf Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmittel
Berufliche Wiedereingliederung
- Begleitung beim Wiedereinstieg in Beruf, Ausbildung oder Schule
- Analyse und Organisation ergonomischer Arbeitsplatzanpassungen
- Berufliche Neuorientierung, Weiterbildung und Qualifizierung
- Bewerbungscoaching und Unterstützung bei der Stellensuche
Barrierefreies Wohnen und Mobilität
- Beratung zu Umbauten und Maßnahmen im Wohnumfeld
- Auswahl und Umrüstung von Fahrzeugen
- Klärung, welche Hilfen im Alltag wegen der Behinderung nötig sind
- Anträge an Sozialleistungsträger, zum Beispiel Kfz-Hilfe und Wohnraumförderung
Pflege und Alltagshilfe
- Erfassung des individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfs
- Organisation häuslicher oder stationärer Pflege und Betreuung
- Anträge für einen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen
- Vorbereitung und Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst
Neutral, unabhängig, qualitätsgesichert
Geschädigte, Anwälte und Versicherer müssen uns gleichermaßen vertrauen können. Darauf ist unsere Arbeit ausgerichtet.
Unabhängiger Rehabilitationsdienst
Unsere Aufgabe ist die bestmögliche Rehabilitation, unabhängig von Regulierungsinteressen. Wir stehen weder auf der Seite des Versicherers noch auf der Seite des Anwalts.Anerkannt und an den Code of Conduct gebunden
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein erkennt InReha als unabhängigen Rehabilitationsdienst an. Alle Case Manager halten den Code of Conduct ein.Zur AnerkennungDGCC-zertifiziert
InReha ist nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management für professionelles Case Management zertifiziert.Datenschutz und Beschwerdemanagement
Auf dem Niveau, das Sie aus der Anwaltschaft kennen: Verpflichtung auf die DSGVO, verschlüsselte Kommunikation, externer Datenschutzbeauftragter und ein geregelter Weg für Beschwerden.Mehr zur Qualität
Vom Vorschlag bis zum Abschlussbericht
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was mit Ihrem Mandanten vereinbart ist.
Schritt 1: Vorschlag
vom Versicherer oder von Ihnen
Der Versicherer schlägt Rehamanagement vor, oder Sie regen es für Ihren Mandanten an. Beauftragt werden wir vom Versicherer.
Schritt 2: Zustimmung
Ihr Mandant entscheidet
Ohne sein Einverständnis beginnen wir nicht. Er kann sich vorher in Ruhe erklären lassen, was die Begleitung bedeutet.
Schritt 3: Erstbesuch
binnen 48 Stunden nach Beauftragung
Der Case Manager nimmt Kontakt auf und lernt die Situation am Wohnort kennen. Danach steht der Maßnahmenplan.
Schritt 4: Berichte
in vereinbarten Abständen
Erst-, Status- und Abschlussbericht nach ICF gehen an den Auftraggeber und an Sie.
Vertraulich
Wir verarbeiten Gesundheitsdaten Ihres Mandanten. Entsprechend streng sind unsere Regeln.
Nur mit Einverständnis
Mit anderen Stellen, etwa dem Arbeitgeber oder den behandelnden Ärzten, sprechen wir nur, wenn Ihr Mandant schriftlich zugestimmt hat.Zweckbindung
Personenbezogene Daten werden nur für den jeweiligen Fall verarbeitet und nur an die am Fall beteiligten Stellen weitergegeben.Verpflichtung und Verschlüsselung
Alle Mitarbeitenden und Case Manager sind auf die DSGVO verpflichtet und kommunizieren verschlüsselt. Ein externer Datenschutzbeauftragter überwacht die Verarbeitung.Zum Trust Center
Was Anwältinnen und Anwälte fragen
Wer beauftragt und bezahlt InReha?
In der Regel der Haftpflichtversicherer. Für Ihren Mandanten ist die Begleitung kostenfrei.
Ist InReha damit dem Versicherer verpflichtet?
Nein. Wir arbeiten unabhängig und im Interesse der bestmöglichen Rehabilitation. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV erkennt InReha als unabhängigen Rehabilitationsdienst an, und alle Case Manager sind an unseren Code of Conduct gebunden.
Muss mein Mandant teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist jederzeit freiwillig. Er kann sich zuerst erklären lassen, was die Begleitung für ihn bedeuten kann, und dann entscheiden.
Erhalte ich die Berichte?
Ja. Die Berichte gehen in den vereinbarten Abständen an den Auftraggeber und an Sie als anwaltliche Vertretung.
Mit wem spricht InReha über meinen Mandanten?
Mit dem Auftraggeber und mit Ihnen. Mit Dritten wie Arbeitgebern oder Ärzten sprechen wir nur mit schriftlichem Einverständnis Ihres Mandanten.
Kann ich Rehamanagement für einen Mandanten anregen?
Ja. Sprechen Sie den zuständigen Versicherer oder uns direkt an. Wir klären mit Ihnen, ob Rehamanagement in diesem Fall sinnvoll ist; die Beauftragung erfolgt durch den Versicherer.
Wie lange dauert die Begleitung?
Es gibt keine feste Dauer. Die Begleitung endet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind.
Unterlagen zum Weitergeben
- Flyer RehamanagementFür Ihre Mandantinnen und Mandanten: Was Rehamanagement ist und wie die Begleitung abläuft. PDF
- Anwaltsinformation RehamanagementFür Kolleginnen und Kollegen: Vorteile, Leistungen und unser Versprechen auf zwei Seiten. PDF

Fragen zu einem Mandat?
Schildern Sie uns die Situation Ihres Mandanten am Telefon. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie Rehamanagement helfen kann.
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Erreichen Sie uns nicht, rufen wir innerhalb von 48 Stunden zurück.